Allgemeine Verkaufsbedingungen mah-ATN GmbH

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Für Geschäftsbeziehungen zwischen der mah-ATN GmbH (im Folgenden: mah-ATN) und den Kunden im Zusammenhang mit den Lieferungen von Waren gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit mah-ATN diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn mah-ATN in Kenntnis der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

    2. Die vorliegenden AGB gelten nur für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

    3. Die Bezugnahme auf eine schriftliche Erklärung innerhalb dieser AGB ist als „Textform“ im Sinne des § 126b BGB zu verstehen; d.h. insbesondere, dass eine Übermittlung per E-Mail ausreicht.

  2. Vertragsschluss

    1. Sämtliche Angebote von mah-ATN sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behält sich mah-ATN einen Zwischenverkauf vor. Wenn mah-ATN den Kunden über Waren informiert oder in sonstiger Weise anbietet, so unterbreitet mah-ATN kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, vielmehr lädt mah-ATN den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots ein. Gleiches gilt, wenn mah-ATN dem Kunden Preislisten, Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlässt.

    2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestellung kann per E-Mail, per Brief, per Telefon oder per Fax erklärt werden. Erfolgt die Bestellung über den Onlineshop auf der Internetseite https://www.mah.de/, so gelten die speziellen Bestimmungen in Ziffer III.

    3. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist mah-ATN berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei mah-ATN anzunehmen. mah-ATN erklärt die Annahme durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Brief oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.

    4. Mündliche Erklärungen durch Mitarbeiter von mah-ATN stellen demgegenüber keine Vertragsannahmeerklärungen dar. Mündliche Abreden mit den Mitarbeitern von mah-ATN (einschließlich Außendienst und am Werk) sind im Übrigen erst nach einer schriftlichen Bestätigung von mah-ATN verbindlich.

  3. Bestellungen im Onlineshop

    1. Wenn der Kunde zur Bestellung den Onlineshop auf der Internetseite https://www.mah.de/ nutzt, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer III.

    2. Vor einer Bestellung legt der Kunde auf der Internetseite ein Benutzerkonto an. Die Registrierung darf nur von einer Person vorgenommen werden, die nach dem Gesellschaftsvertrag, kraft Gesetzes oder in sonstiger Weise hierzu berechtigt ist. mah-ATN schaltet den Benutzerkonto des Kunden frei und informiert diesen hierüber. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Freischaltung, insbesondere ist mah-ATN berechtigt, die Registrierung des Kunden abzulehnen.

    3. Mit dem Einstellen der Ware im Online-Shop unterbreitet mah-ATN dem Kunden kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, vielmehr lädt mah-ATN den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots ein.

    4. Der Vertrag kommt über das Onlinewarenkorbsystem wie folgt zustande:

      1. Der Kunde kann die zum Kauf beabsichtigten Waren im 'Warenkorb' ablegen. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den 'Warenkorb' aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

      2. Nach Aufrufen der Seite 'Zur Kasse' kann der Kunde die gespeicherten Daten zur Rechnungs- und Lieferadresse ändern.

      3. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion 'zurück' des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.

      4. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche 'jetzt kaufen' erklärt der Kunde rechtsverbindlich die Abgabe des Angebots. Das Absenden der Bestellung kann nur erfolgen, wenn der Kunde durch Markieren des Feldes 'Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen. Zudem habe ich die AGB gelesen und bin mit ihnen einverstanden. Ich bestätige, dass ich als Unternehmer oder im Auftrag eines Unternehmens handle' diese AGB akzeptiert.

      5. Nachdem der Kunde die Bestellung aufgegeben hat, sendet mah-ATN dem Kunden eine E-Mail zu, die den Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Erst durch die Auftragsbestätigung per E-Mail oder Brief durch mah-ATN kommt der Vertrag zustande.

    5. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt regelmäßig per E-Mail. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

    6. Der vollständige Vertragstext wird von mah-ATN nicht nach Vertragsschluss gespeichert. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern.

  4. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug des Kunden

    1. Die Preise verstehen sich ab Lager mah-ATN, ausschließlich Verpackung, Versand, Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    2. Von Kunden, mit denen mah-ATN nicht in ständiger Geschäftsbeziehung steht oder die ihre Verpflichtung aus früheren Verträgen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt haben, kann Vorauskasse verlangt werden.

    3. Mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn mah-ATN dies in der Auftragsbestätigung aufführt.

    4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mah-ATN anerkannt ist. Bei Mängeln der Ware bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

  5. Fristen für Lieferung; Verzug

    1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart bzw. von mah-ATM bei Annahme der Bestellung angegeben sind. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, mah-ATN hat die Verzögerung zu vertreten.

    2. Vor Zahlung fälliger und einredefreier Rechnungsbeträge einschließlich Kosten und Zinsen oder bei unberechtigter Abnahmeverweigerung früherer Lieferungen durch den Kunden, ist mah-ATN zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Vereinbarte Lieferfristen sind in diesem Fall bis zur Bezahlung unterbrochen.

    3. mah-ATN behält sich den Rücktritt für den Fall vor, dass die bestellte Ware nicht vorrätig ist, weil mah-ATN von einem zuverlässigen Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert wird. In diesem Fall werden wird mah-ATN den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und einen gegebenenfalls von dem Kunden bereits gezahlten Preis unverzüglich rückerstatten.

    4. Ist mah-ATN nicht in der Lage, die Ware aufgrund von Ereignissen zu liefern, die unvorhersehbar sind oder außerhalb der zumutbaren Kontrolle von mah-ATN liegen - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Terrorismus, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, Arbeitskräfte- oder Materialmangel, Embargos, Streiks - (im Folgenden „Höhere Gewalt"), wird die Lieferfrist um die Dauer der Höheren Gewalt verlängert. Der Kunde hat keine Rechte oder Ansprüche gegen mah-ATN wegen des Lieferverzugs, die auf den Eintritt einer Höheren Gewalt zurückzuführen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Höhere Gewalt bei einem Lieferanten von mah-ATN eintritt. Besteht zum Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt bereits Lieferverzug, so haftet mah-ATN nicht für einen etwaigen Verzug während des Bestehens der Höheren Gewalt. Hat der Kunde den Lieferverzug nicht zu vertreten und beträgt der Lieferverzug mehr als drei Monate, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    5. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von mah-ATN innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

  6. Lieferung, Gefahrübergang

    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Baierbrunn, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist.

    2. mah-ATN wählt die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen und Versandweg) aus.

    3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald er an die Transportperson übergeben wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.

    4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von mah-ATN aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, wird der gesamte Kaufpreis unter Wegfall etwaiger vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig. Außerdem ist mah-ATN berechtigt, Ersatz des durch die Verzögerung entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle Liefergegenstände bleiben Eigentum von mah-ATN (im Folgenden „Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die mah-ATN – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Kunden zustehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die mah-ATN zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als zehn Prozent (10 %) übersteigt, wird mah-ATN auf Wunsch des Kunden einen Teil der Sicherungsrechte freigeben; mah-ATN steht die Wahl der freizugebenden Sicherungsrechte zu.

    2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde als Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

    3. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen und Nebenforderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an mah-ATN ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an mah-ATN ab, der dem von mah-ATN in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

    4. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für mah-ATN. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

mah-ATN und der Kunde sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen mah-ATN in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Ziffer VII 3 gilt auch für die neue Sache, wobei die Abtretung nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Kunden in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht, erfolgt.

    1. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für mah-ATN mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; er hat diese auf seine Kosten zu versichern.

    2. Bis zum Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Zahlungseinstellung; Anhaltspunkten für eine Überschuldung etc.), ist mah-ATN berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs kann mah-ATN verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. mah-ATN kann weiter nach vorheriger Androhung die Sicherungsabtretung selbst offenlegen und die abgetretenen Forderungen verwerten.

    3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde mah-ATN unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat mah-ATN die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte mitzuteilen und Unterlagen auszuhändigen.

    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist mah-ATN berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; mah-ATN ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten.

  1. Mängelansprüche

    1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Von den abweichenden Bestimmungen in diesen AGB unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zu den Rückgriffsansprüche, soweit es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt.

    2. Werbeaussagen und die Produktbeschreibung im Katalog von mah-ATN stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. Die Sollbeschaffenheit richtet sich nur nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung. Garantien werden nicht abgegeben. Handels- oder branchenübliche oder produktspezifische Abweichungen gegenüber Mustern stellen keinen Mangel dar. Farbunterschiede, Unterschiede in Struktur, Porengröße etc. sind bei Naturprodukten (Leder, Felle) typisch und stellen keinen Mangel dar.

    3. Sofern nicht anders vereinbart, ist mah-ATN verpflichtet, die Ware lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen.

    4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Bei Waren, die zum Einbau oder zur Anbringung an anderen Sachen bestimmt sind, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein offensichtlicher (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) oder versteckter Mangel, so hat der Kunde mah-ATN unverzüglich eine schriftliche Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Lieferung, bzw. bei versteckten Mängeln nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die Untersuchung und/oder die Anzeige, so sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen mah-ATN ausgeschlossen. Bei Waren, die zum Einbau oder zur Anbringung an anderen Sachen bestimmt sind, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Aus- und Einbaukosten.

    5. Liegt ein Mangel der Ware vor, so ist mah-ATN unter Berücksichtigung der Art des Mangels und den berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen.

    6. Ansprüche des Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von mah-ATN nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht vom mah-ATN gelieferten Produkten eingesetzt wird. Im Übrigen wird mah-ATN bei der Verletzung von Schutzrechten nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden Ware entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies mah-ATN nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

    7. Der Kunde hat mah-ATN die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und hat insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

    8. mah-ATN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Wenn die Nacherfüllung zweifach fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

    9. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wenn tatsächlich kein Mangel vorliegt, kann mah-ATN alle durch das Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

    10. Schadensersatzansprüche aufgrund eines Mangels bestehen nach der Maßgabe der Ziffer IX und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  2. Schadensersatzansprüche

    1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon haftet mah-ATN nach den gesetzlichen Vorschriften bei:

      1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

      2. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mah-ATN, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, und

      3. Schadensersatzansprüche des Kunden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist die Haftung von mah-ATN jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, wenn der Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde.

    2. Die sich aus Ziffer IX 1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt zudem für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der mah-ATN.

    3. Die sich aus Ziffer IX 1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit mah-ATN einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit mah-ATN mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen hat. Zudem bleiben die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderem zwingenden Recht unberührt.

  3. Verjährung

    1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. §§ 438 Abs. Abs. 3, 445b BGB).

    2. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer IX.1.a) und Ziffer IX.1.b) sowie nach zwingendem Recht verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

    3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfrist würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

  4. Geistige Eigentumsrechte

mah-ATN überträgt keine geistigen Eigentumsrechte, insbesondere keine Urheber- und Designrechte, an der gelieferten Ware und an übergebenen Unterlagen (wie Produktbeschreibungen, Katalogen, digitalen und körperliche Musterkarten). Der Kunde respektiert die in der Ware und in den Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentumsrechte der mah-ATN. Der Kunde wird die Ware nur in der vertraglich vorgesehenen und handelsüblichen Weise nutzen und insbesondere nicht vervielfältigen, zurückentwickeln oder nachahmen.

  1. Schlussbestimmungen

    1. Der Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht).

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München. mah-ATN ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    3. Vertragssprache ist deutsch.

    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder diese AGB eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der gültigen Bestimmung entspricht. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.